Teilzeitbeschäftigung – Deckung Nichtberufsunfälle
- On 13. November 2013 /
- In Allgemein
Es kann vorkommen, dass Teilzeitbeschäftige unregelmässig arbeiten und ihre wöchentliche Arbeitszeit mal weniger als 8 Stunden beträgt und mal mehr. Dies ist vor allem bei Arbeitsverhältnissen, welche im Stundenlohn beschäftigt sind, der Fall. Wie ist nun zu berechnen ob Nichtberufsunfälle gedeckt sind?
Das Bundesgericht hat hierzu einen neueren Entscheid getroffen, welcher besagt, dass die Deckung des Nichtberufsunfalls gegeben ist, wenn entweder die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit mindestens acht Stunden beträgt oder die Wochen mit mindestens acht Stunden überwiegen.
Berechnung durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit:
Gemäss der Empfehlung der Ad-hoc-Kommission Schaden UVG, welche aus mehreren privaten Versicherern besteht, mit dem Ziel das UVG einheitlich anzuwenden, zählen bei der Berechnung der wöchentlichen Arbeitszeit vorab die effektiv geleisteten Stunden. Sollte dann keine NBU-Deckung zustande kommen, werden tageweise Ausfallstunden wegen Krankheit oder Unfall durch die durchschnittliche tägliche Arbeitszeit (aufgerundet auf die nächste volle Stunden) ergänzt. Weitere Ergänzungen wie Feiertage, oder Urlaubstage sind nicht zulässig. Es werden nur die Wochen für die Berechnung berücksichtigt, wo tatsächlich gearbeitet wurde. Es sind nur ganze Wochen zu berücksichtigen. Die Berechnung erstreckt sich über eine lange Periode (die letzten drei oder zwölf Monate vor dem Unfall), wobei hier für den Mitarbeitenden die günstigere Variante anzuwenden ist. Bei befristeten Verträgen, ist die vereinbarte Dauer anzuwenden.
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