Der Bundesrat will das Erbrecht modernisieren
- On 30. August 2018 /
- In Allgemein
Insbesondere sollen die Pflichtteile für die Nachkommen gesenkt werden.
Unser Erbrecht in der Schweiz ist schon über 100 Jahre alt. Zeit um dieses zu modernisieren und den neuen gesellschaftlichen Formen des Zusammenlebens anzupassen. Hierbei möchte der Bundesrat insbesondere die Pflichtteile für Nachkommen senken. Das würde bedeuten, dass der Erblasser freier über sein Vermögen verfügen kann. So können beispielsweise Lebenspartner/innen stärker berücksichtigt, resp. begünstigt werden. Ebenso würde damit auch die Nachfolgeregelung bei Familienunternehmen erleichtert werden. Zudem soll eine Härtefallregelung die Armut des überlebenden Ehepartners nach einem Todesfall schützen in Kraft treten. Der Bundesrat hat die entsprechende Botschaft an seiner Sitzung vom 29.08.208 zuhanden des Parlaments verabschiedet.
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