Mein Kind ist krank und ich kann nicht zur Arbeit – was gilt?
- On 21. März 2017 /
- In Allgemein
Ich muss zur Arbeit, aber das Kind kann nicht in die Krippe oder Schule weil es krank ist. Nebst dem unangenehmen Telefonat an den Vorgesetzten stellt sich oft auch die Frage wo ist was geregelt.
Grundsätzlich besteht ein Arbeitsbefreiungsanspruch nach Art. 36 Abs. 3 Arbeitsgesetz, sowie einen Lohnfortzahlungsanspruch nach Art. 324a OR. Was heisst das nun genau? Ein Arbeitsbefreiungsanspruch besteht bei Kindern bis zum vollendeten 15. Altersjahr und mit einem Arztzeugnis maximal für 3 Tage pro Fall. Ein Arztzeugnis ist ab dem 1. Tag vorzulegen und nicht zu verwechseln mit einer allfälligen Klausel im Arbeitsvertrag, welche sich auf einen Arbeitsausfall des Mitarbeitenden selbst bezieht. Regelungen, dass bsp. bei Krankheit von Kindern nur maximal 3 Tage im Jahr frei gegeben werden sind ungültig für diejenigen, in denen das Arbeitsgesetz Anwendung findet. Ein Lohnfortzahlungsanspruch besteht, weil die Betreuung des kranken Kindes eine gesetzliche Pflicht ist und damit ein persönliches Leistungshindernis darstellt, dass einen Lohnfortzahlungsanspruch begründet. Dabei darf jedoch kein Verschulden bestehen, dh. es darf keine andere Möglichkeit der Fremdbetreuung vorhanden sein. Bei besonderen Umständen bzw. schwerer Erkrankung kann der Lohnanspruch sogar länger dauern und ist im Einzelfall zu prüfen. Für die Berechnung der Lohnfortzahlung sind die jeweiligen Skalen anzuwenden und nicht die Vereinbarung gemäss Krankentaggeldversicherung. Diese kommt hier nicht zum Zug, da es sich nicht um Krankheit einer versicherten Person (Mitarbeitende) handelt. Ob der Vater oder die Mutter betreut spielt keine Rolle, jedoch dürfen aber nicht beide Elternteile gleichzeitig den Anspruch geltend machen.
Sollte ihr Kind länger als 3 Tage krank sein und in Ihrem Umfeld ist keine Betreuung zu finden kann Ihnen die Kinder Spitex Schweiz weiterhelfen. Rufen Sie jedoch rechtzeitig an, damit gewährleistet werden kann, dass ihr Kind ab dem 4. Tag in guten Händen ist.
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