Bestimmung Vertrauensperson bei Konflikt im Unternehmen
- On 12. März 2013 /
- In Allgemein
Sachliche Konflikte gehören zum Arbeitsalltag, jedoch nicht die persönlichen.
Hierzu hat das Bundesgericht (Entscheid 2C-462/2011) folgenden Entscheid getroffen:
Die Behörden können einem Unternehmen die Massnahme auferlegen, eine Vertrauensperson zu bestimmen, um allfälligen internen Konflikten vorzubeugen, resp. diese zu lösen. Dabei muss die gewählte Person für die Geheimhaltung der Gespräche garantieren. Ebenfalls darf sie nicht in einer Linienfunktion zum betroffenen Mitarbeitenden stehen, sofern sie ebenfalls im Unternehmen tätig ist. Diese Massnahme darf jedoch nur auferlegt werden, wenn sie im Einzelfall angesichts der Eigenheit des Unternehmens verhältnismässig ist.
0 Comments